Internationalisierung
Warum Internationalisierung? Was ist der Nutzen?
Erkennen Sie Ihre Chancen – Es gibt viele Gründe für den Einstieg in neue Märkte
Neue Absatzmärkte im Ausland eröffnen vielfältige neue Kundenpotentiale. Die Erschließung neuer Märkte bietet sich nicht nur dann an, wenn die Potenziale im heimischen Markt begrenzt oder ausgeschöpft sind. Sie steigern auch Ihre Innovationskraft und damit Ihre Zukunftsfähigkeit, wenn sie Partner in den richtigen Märkten für Ihre Produkte und Dienstleistungen finden. Mit der Erschließung neuer Absatzmärkte steigern Sie mittelfristig Ihren Gewinn und sichern Arbeitsplätze im Unternehmen in Bayern. Nutzen Sie Ihre Chancen!
Meistern Sie die Herausforderungen – Lassen Sie sich frühzeitig beraten
Die bayerische Außenwirtschaftsförderung unterstützt Sie bei Ihren ersten Schritten in das internationale Geschäft. Für konkrete Fragen rund um Ihren Einstieg in das internationale Geschäft stehen Ihnen die Außenwirtschaftsberater der bayerischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Hier finden Sie das Beratungsangebot der Handwerkskammern.
Go International
Go International ist ein Förderprojekt der bayerischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, das kleineren und mittleren Unternehmen in Bayern bei der Erstellung und Umsetzung einer Internationalisierungsstrategie zur Erschließung neuer ausländischer Märkte unterstützt. Die Firmen werden im Wege einer Hilfe zur Selbsthilfe dabei unterstützt, sich den Chancen der Globalisierung zu stellen. Das Projekt wird von der Europäischen Union (EFRE-Fördermittel) und dem Freistaat Bayern gefördert und vom Außenwirtschaftszentrum Bayern verwaltet.
Alle notwendigen Formulare erhalten Sie von ihrer jeweiligen IHK bzw. Handwerkskammer. Die Förderbestimmungen, Erfahrungsberichte von Unternehmen, die bereits an dem Programm teilgenommen haben, sowie die Ansprechpartner können hier abgerufen werden.
Zu Go International beraten Sie zwei Handwerkskammern mit folgenden Ansprechpartnern:
Bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Frau Katharina Wierer und bei der Handwerkskammer München und Oberbayern Herr Dietmar Schneider.
Förderbedingungen
Förderfähig ist maximal die Markterschließung zwei neuer Länder. Der Förderzeitraum beträgt pro Land bis zu einem Jahr.
Für die Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der realisierten Maßnahmen, maximal jedoch 20.000 Euro pro Unternehmen und Zielmarkt. Die Förderung kann nach Umsetzung der Maßnahmen durch Einreichung der Rechnungen mit Zahlungsnachweisen abgerufen werden.
Die jeweilige maximale Förderquote bestimmt sich nach dem Sitz des Zuwendungsempfängers in Bayern. Die maximalen Förderquoten betragen hierbei 25 Prozent, 30 Prozent oder 50 Prozent für die Umsetzung der Maßnahmen (laut vorgegebener Fördergebietskarte).
Förderfähige Maßnahmen
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
- Erstmalige Beteiligungen als Aussteller an internationalen Fachmessen und Ausstellungen im Zielmarkt
- Hinzuziehung beziehungsweise Einsatz von weiteren fach- oder länderspezifischen Beratern – zum Beispiel Außenwirtschaftsberater, Auslandshandelskammern sowie Steuerberater oder Rechtsanwälte
- Erstellung von firmenspezifischen Publikationen, die der Internationalisierung dienen
- Erstellung von fremdsprachigen Homepages
- Inseratenschaltung in ausländischen Online- und Printmedien
- Internationale Print- und Onlinemailings
- Produktzertifizierung, Markenanmeldung, Patentanmeldung
- Personalschulungsmaßnahmen
- Dolmetscher und Übersetzungen
Verschaffen Sie sich Orientierung – Wir geben Ihnen eine Übersicht über wichtige Themen
Wollen Sie schnell und sicher durch relevante Themen des Auslandsgeschäfts navigieren? Dann nutzen Sie den Themenkompass der Außenwirtschaft in Bayern als Einstieg. Er führt Sie nicht nur zu Informationen über Länder und Märkte, sondern auch zu den Themen, mit denen Sie sich rechtzeitig auseinandersetzen müssen, wenn Sie keine unerwünschten Überraschungen erleben wollen.