Außenwirtschaft in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Recht

Recht

  • Nach welchem Recht schließen Sie Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern ab?
  • Wann findet der Gefahrenübergang Ihrer Ware auf Ihren Geschäftspartner statt?
  • Wann geht das Eigentum an Ihren Produkten auf Ihren Geschäftspartner über?
  • Wie sichern Sie sich ab?
  • Wo ist der Gerichtsstand, wenn Sie und Ihr Geschäftspartner sich im Streit gegenüberstehen?
  • Was für Rechte hat Ihr Geschäftspartner, sollte einmal ein Produkt Mängel haben?
  • Welche produktbezogenen Vorschriften oder welche Umwelt- und Sicherheitsstandards müssen Sie beachten?
  • Gibt es andere technische Regelwerke?

Diese und andere Fragen sollten Sie beantworten, bevor Sie mit ausländischen Geschäftspartnern Verträge abschließen. Die Rechtsthemen bilden neben einer soliden Auslandsstrategie eine wichtige Grundlage für Erfolg oder Misserfolg Ihrer Auslandsgeschäfte. Das Handwerkszeug zur Klärung dieser Themen müssen Sie sicher nicht in aller Tiefe selbst beherrschen, da es hier viele Stellen gibt, die Hilfe und Beratung anbieten. Allerdings muss Ihnen klar sein, um welche Themen Sie sich kümmern müssen.

Besonders herausfordernd wird es, wenn Sie nicht nur Waren ins Ausland liefern, sondern dort auch Dienstleistungen erbringen, etwa Ihre Produkte montieren oder einbauen. Die grenzüberschreitende Ausführung von Dienstleistungen ist gerade für viele Handwerksunternehmen typisch. Dann stellen sich weitere Fragen:

  • Sind für mein Handwerk spezielle Berufszulassungen im Zielland erforderlich?
  • Benötige ich eine Anerkennung oder Registrierung meiner Berufszulassung?
  • Bestehen im Zielland für bestimmte Tätigkeiten im Rahmen meines Handwerks Beschränkungen?
  • Müssen meine Baustellen im Zielland bzw. meine dort eingesetzten Mitarbeiter gemeldet werden? Wenn ja: wo?
  • Welche arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen berühren meine Arbeit im Zielland? Sind Mindestlöhne oder Vereinbarungen mit Gewerkschaften einzuhalten?
  • Müssen Zahlungen an spezielle Sozialkassen etc. geleistet werden?
  • Fällt Umsatzsteuer an? Wenn ja: wo? Ist eine Umsatzsteuer-Registrierung erforderlich? Wie ist die Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen?
  • Wie kann im Ausland angefallene Vorsteuer zurückgeholt werden?
  • Welche (nationalen) Normen gibt es im Ausland für das beim Auftrag eingesetzte Material?
  • Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Abwicklung von (Bau-)Aufträgen oder hinsichtlich der Auftragsvergabe?
  • Sind meine Vertragsmuster auf die speziellen Anforderungen eines Geschäfts im Zielland abgestimmt?

  • Übersicht über Rechtsthemen im Außenwirtschaftsportal Bayern

Informationen zu Produktanforderungen, Gesellschaftsformen in Europa, über das Europäische Mahnverfahren und vieles mehr bietet die Übersicht über Rechtsthemen im Außenwirtschaftsportal Bayern.

  • Recht kompakt: Basisinformationen der gtai für über 60 Länder

Mit der Reihe "Recht kompakt" bietet die Germany Trade & Invest (gtai) kostenlose Basisinformationen für über 60 Länder im pdf-Format zum direkten Herunterladen. Tabellarisch aufbereitet, erlaubt Ihnen die Reihe einen schnellen Vergleich bei diversen Rechtsthemen - vom Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht über Gewährleistung bis zu UN-Kaufrecht und Vertriebsrecht.

Wann findet der Gefahrenübergang Ihrer Ware statt? Wer ist für die Zollabwicklung zuständig?

Bei Auslandsgeschäften sollten Sie insbesondere darauf achten, mit Ihrem Vertragspartner die Lieferkonditionen auszuhandeln. Die Kosten für den Transport der Waren können die Preiskalkulation wesentlich beeinflussen.
Die INCOTERMS schaffen einheitliche Regelungen für wesentliche Käufer- und Verkäuferpflichten in internationalen Lieferverträgen, z. B. den Übergang der Kosten und Transportgefahren vom Verkäufer auf den Käufer. Die Akzeptanz der INCOTERMS ist weltweit sehr hoch. Durch Bezug auf eine der INCOTERMS-Klauseln können Sie auf sehr einfache Art und Weise die Bedingungen und Regeln für die technische Durchführung des Transportes regeln.

TIPP: Die INCOTERMS werden regelmäßig aktualisiert. Achten Sie darauf, dass Sie sich im Vertrag ausdrücklich auf die jeweils aktuellen INCOTERMS beziehen, um Missverständnisse mit Ihrem Geschäftspartner zu vermeiden.

  • Aktuelle Rechtsinformationen - gtai

Informationen zu außenwirtschaftlich relevanten Rechtsthemen in Ihren Zielmärkten bietet Ihnen Germany Trade & Invest (gtai) in den aktuellen Rechtsinformationen - gtai.

TIPP: Denken Sie auch an deutsch-ausländische Juristenvereinigungen. Dort finden Sie Ansprechpartner, die Ihnen Kontakte vermitteln und helfen können, auch speziellere Rechtsfragen in fremden Rechtssystemen zu lösen. Eine Übersicht finden Sie hier.

  • Grünes Bauen in Europa

Handwerksunternehmer finden hier die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, Zertifizierungssysteme und Standards für Grünes Bauen in Frankreich, in Italien, in Österreich, in der Schweiz und in der Tschechischen Republik. Dazu gibt es noch hilfreiche Links zu den zuständigen Ministerien, Organisationen und Institutionen sowie Hinweise auf Veranstaltungen. Hier geht es zu Grünes Bauen in Europa.

Ihre Industrie- und Handelskammer oder Ihre Handwerkskammer gibt Ihnen erste Hinweise zu Rechtsthemen und vermittelt Ihnen auch weitere Hilfe. Auch Musterverträge, Verzeichnisse deutscher und ausländischer Rechtsanwälte sowie Literatur zum Thema erhalten Sie bei Ihrer Kammer. Hier geht es zu den Ansprechpartnern und zum Beratungsangebot der Handwerkskammern.

Auch die Auslandshandelskammern verfügen in der Regel über Anwaltsverzeichnisse in ihren jeweiligen Ländern.

Die bayerischen Handwerkskammern und die Bayern Handwerk International GmbH haben insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung im Handwerksbereich umfangreiche Kompetenz aufgebaut. Hier geht es zu den Ansprechpartnern bei Bayern Handwerk International.

TIPP: Im Förderprogramm "Go International" kann unter anderem auch die Anpassung Ihrer Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an das Recht Ihres Zielmarktes anteilig als eine Umsetzungsmaßnahme gefördert werden. Wenden Sie sich an Ihre Kammer, wenn Sie das Förderprogramm Go International nutzen wollen.

TIPP: Die Länderveranstaltungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern führen regelmäßig auch in Rechtsfragen ein. Die Kammern bieten auch regelmäßig Veranstaltungen zu den INCOTERMS an. Sehen Sie in der Veranstaltungsdatenbank, wann die nächste passende Veranstaltung angeboten wird.

TIPP: Und wenn etwas schief gegangen ist, zögern Sie nicht, schnell Hilfe zu suchen und sich beraten zu lassen. Vor Ort stehen Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften bzw. Generalkonsulate), die Auslandshandelskammern und die Auslandsrepräsentanten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zur Verfügung. In Bayern können Sie sich an die Kammern, die Verbände und selbstverständlich auch an das Wirtschaftsministerium wenden.

Nach oben